Buchung
 

 

Anmeldung und Reisebedingungen

Bitte senden Sie uns, dem Österreichisch-Britischen Freundeskreis e.V. das ausgefüllte Anmeldeformular per Post oder Fax zu. Sind noch Plätze für Ihren Wunschkurs frei, bekommen Sie umgehend eine schriftliche Anmeldebestätigung. Ist der von Ihnen gewünschte Kurs schon ausgebucht, bieten wir Ihnen eine Alternative an. Mit Ihrer Anmeldung wünschen Sie verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages. Mit unserer Anmeldebestätigung senden wir Ihnen einen Sicherungsschein (§ 651k BGB) zu. Nach Erhalt des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises, maximal 250 EUR zu leisten. Danach erhalten Sie Ihre endgültigen Reiseunterlagen und die Endabrechung, was bei rechtzeitiger Anmeldung circa zwei bis drei Wochen vor Abfahrt geschieht. Die Reise muss bei Reiseantritt bezahlt sein. Voraussetzung für alle Zahlungen ist der Erhalt des Sicherungsscheines. 

Mindestalter !
Aufgrund der Geschäftsbedingungen von Oxford College of English Ltd. sowie den neuen, britischen Gesetzen zum Jugendschutz, sind die Angaben des Mindestalters zwingend zu beachten:

Northampton & Torquay Kurse bis 26 Tage    Mindestalter 12 J.
Northampton & Torquay Kurse ab 27 Tage Mindestalter 16 J. 
Oxford Mindestalter 16 J. 
Bosworth Independent College Mindestalter 16 J. 

Gesetzliche Feiertage: 
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass an gesetzlichen Feiertagen in Großbritannien kein Unterricht stattfindet. Dies ist im Kurspreis oder Kursprogramm mitberücksichtigt. Die betroffenen englischen Feiertage in 2010 sind: 02.04, 05.04, 31.05 & 30.08.

Reiserücktritt: 
Erfolgt der Reiserücktritt bis 42 Tage vor Reisebeginn, ist pro Person eine Rücktrittsgebühr von 15% des Reisepreises zu zahlen. Falls der Reiserücktritt später als 42 Tage vor dem eigentlichen Reisebeginn erfolgt, erhöht sich die Gebühr pro Person für Bahn/Busreisende auf 30% des Reisepreises, für Flugreisende auf 40% des Reisepreises. Ersparte Aufwendungen und eine meist mögliche anderweitige Verwertung der Reiseleistungen werden bei der Bemessung der Rücktrittsgebühr berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen, im Einzelfall geringere Kosten nachzuweisen.

Kursumbuchung/Ersatzperson: 
Reiseteilnehmer können innerhalb eines Kalenderjahres einen Kurs umbuchen, d.h. einen Wechsel des Kursdatums durchführen, sofern dies aufgrund noch freier Reiseplätze möglich ist. Die Kosten für eine solche Umbuchung bis zu 21 Tage vor Reisebeginn betragen 25 EUR, wobei für bereits ausgestellte Bahn-, Bus-, Fähr- und Flugtickets die Kosten nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet werden. Dies gilt auch für Umbuchungen, die innerhalb von 21 Tagen vor Reisebeginn erfolgen. Bei einer Ersatzbuchung, d.h. dass ein Dritter statt des Reisenden in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintreten soll, muss eine geeignete Ersatzperson bis zum Reisebeginn benannt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten geltend zu machen. Bei Umbuchungen bzw. Ersatzbuchung werden anfallende Kosten, sofern diese nur geringfügig sind, nicht erhoben. Es bleibt dem Reisenden sowohl bei Stellung einer Ersatzperson als auch bei Kursumbuchung vorbehalten, geringere Kosten nachzuweisen.

Haftung des Veranstalters: 
Wir, der Englischen Freundeskreis e.V., haften zusammen mit unserer Partnerschule, dem ‘Oxford College of English Ltd.’, im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Reisevorbereitung. Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind sowie nicht aus unerlaubter Handlung hervorgehen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Beschränkung erfolgt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir als Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Höhere Gewalt:
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB). Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Weitere Mehrkosten fallen Ihnen zur Last.

Rücktritt und Kündigung durch den Kursveranstalter:
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann der Kursveranstalter bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn den Sprachkurs absagen. Der Kursteilnehmer erhält den eingezahlten Kurspreis unverzüglich zurück; ein weitergehender Anspruch des Kursteilnehmers besteht nicht. Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für evtl. Stornogebühren für Vor-/Nachprogramme, die bei anderen Leistungsträgern oder Veranstaltern gebucht worden sind.

Mitwirkungspflicht: 
Der Teilnehmer ist verpflichtet, uns im Falle einer Leistungsstörung unverzüglich zu informieren und daran mitzuwirken, dass der entstandene Schaden so gering wie möglich gehalten wird. Ansprüche des Teilnehmers entfallen nur dann nicht, wenn die Rüge bzw. Mitwirkung schuldlos unterbleibt. Sollte die Abhilfe ungenügend ausfallen, muss Ihre Beschwerde innerhalb eines Monats nach Ende der Reise uns gegenüber geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Wichtige Dokumente: 
Für die Einreise nach Großbritannien ist ein EU-Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis notwendig. Reisende ohne gültige EU-Reisedokumente müssen sich bitte selbst über die für sie gültigen Reisebedingungen informieren.

Änderungen: 
Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten ist und den der Englischen Freundeskreis e.V. nicht zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist der Englischen Freundeskreis e.V. berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar ist sowie den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt.

Versicherung: 
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie ebenfalls einen Reiseversicherungsvorschlag der ‘Europäischen Reiseversicherung AG’. Jeder Teilnehmer ist während der Reise selbst für sein Reisegepäck und andere persönliche Wertsachen verantwortlich. 

Nicht im Reisepreis enthalten sind:
• Verpflegung während der An- und Abreise bis bzw. von der Gastfamilie
• Kosten für Nahverkehrsmittel am Kursort (ca. €25 pro Woche)
• Reiseversicherung
• nicht im Programm beschriebene Sonderwünsche, z.B. Reiten, Windsurfen und zusätzliche Ausflüge

Veranstalter:
Österreichisch-Britischer Freundeskreis e.V. Telefon: 06588 / 20 151 
5090 Lofer 36, Fax: 06588 / 8217
Ansprechpartner: Doris Leitinger E-Mail: info@austria-england.com
Vereinsregister Amtsgericht Salzburg Sbg.-Vr-15/2002 Website: www.austria-england.com
Bankverbindung: Österreichisch-Britischer Freundeskreis e.V., Bank Austria, Postplatz 1, 5700 Zell am See, BLZ: 12 000 Kontonummer: 504-915586/00


Partnerschule:
Oxford College of English Ltd. (Hauptsitz), 14 Shakespeare Road, Northampton NN1 3QP, England 
Registriert bei Companies House England, Nr. 2194673

 
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