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Anmeldung und
Reisebedingungen
Bitte senden Sie
uns, dem Österreichisch-Britischen Freundeskreis e.V. das
ausgefüllte Anmeldeformular
per Post oder Fax zu. Sind noch Plätze für Ihren Wunschkurs
frei, bekommen Sie umgehend eine schriftliche Anmeldebestätigung.
Ist der von Ihnen gewünschte Kurs schon ausgebucht, bieten wir
Ihnen eine Alternative an. Mit Ihrer Anmeldung wünschen Sie
verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages. Mit unserer
Anmeldebestätigung senden wir Ihnen einen Sicherungsschein (§
651k BGB) zu. Nach Erhalt des Sicherungsscheines ist eine
Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises, maximal 250 EUR zu
leisten. Danach erhalten Sie Ihre endgültigen Reiseunterlagen
und die Endabrechung, was bei rechtzeitiger Anmeldung circa zwei
bis drei Wochen vor Abfahrt geschieht. Die Reise muss bei
Reiseantritt bezahlt sein. Voraussetzung für alle Zahlungen ist
der Erhalt des Sicherungsscheines.
Mindestalter !
Aufgrund der Geschäftsbedingungen von Oxford College of English
Ltd. sowie den neuen, britischen Gesetzen zum Jugendschutz, sind
die Angaben des Mindestalters zwingend zu beachten:
| Northampton &
Torquay Kurse bis 26 Tage |
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Mindestalter 12 J. |
| Northampton &
Torquay Kurse ab 27 Tage |
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Mindestalter 16 J. |
| Oxford |
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Mindestalter 16 J. |
| Bosworth Independent
College |
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Mindestalter 16 J. |
Gesetzliche
Feiertage:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass an gesetzlichen
Feiertagen in Großbritannien kein Unterricht stattfindet. Dies
ist im Kurspreis oder Kursprogramm mitberücksichtigt. Die
betroffenen englischen Feiertage in 2010 sind: 02.04, 05.04,
31.05 & 30.08.
Reiserücktritt:
Erfolgt der Reiserücktritt bis 42 Tage vor Reisebeginn, ist pro
Person eine Rücktrittsgebühr von 15% des Reisepreises zu
zahlen. Falls der Reiserücktritt später als 42 Tage vor dem
eigentlichen Reisebeginn erfolgt, erhöht sich die Gebühr pro
Person für Bahn/Busreisende auf 30% des Reisepreises, für
Flugreisende auf 40% des Reisepreises. Ersparte Aufwendungen und
eine meist mögliche anderweitige Verwertung der Reiseleistungen
werden bei der Bemessung der Rücktrittsgebühr berücksichtigt.
Es bleibt Ihnen unbenommen, im Einzelfall geringere Kosten
nachzuweisen.
Kursumbuchung/Ersatzperson:
Reiseteilnehmer können innerhalb eines Kalenderjahres einen
Kurs umbuchen, d.h. einen Wechsel des Kursdatums durchführen,
sofern dies aufgrund noch freier Reiseplätze möglich ist. Die
Kosten für eine solche Umbuchung bis zu 21 Tage vor Reisebeginn
betragen 25 EUR, wobei für bereits ausgestellte Bahn-, Bus-, Fähr-
und Flugtickets die Kosten nach dem tatsächlichen Aufwand
berechnet werden. Dies gilt auch für Umbuchungen, die innerhalb
von 21 Tagen vor Reisebeginn erfolgen. Bei einer Ersatzbuchung,
d.h. dass ein Dritter statt des Reisenden in die Rechte und
Pflichten aus dem Reisevertrag eintreten soll, muss eine
geeignete Ersatzperson bis zum Reisebeginn benannt werden. Der
Veranstalter ist berechtigt, die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten geltend zu machen. Bei Umbuchungen bzw.
Ersatzbuchung werden anfallende Kosten, sofern diese nur geringfügig
sind, nicht erhoben. Es bleibt dem Reisenden sowohl bei Stellung
einer Ersatzperson als auch bei Kursumbuchung vorbehalten,
geringere Kosten nachzuweisen.
Haftung des Veranstalters:
Wir, der Englischen Freundeskreis e.V., haften zusammen mit
unserer Partnerschule, dem ‘Oxford College of English Ltd.’,
im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte
Reisevorbereitung. Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind sowie nicht aus unerlaubter Handlung hervorgehen, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Beschränkung
erfolgt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir als
Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind.
Höhere Gewalt:
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den
Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz
(§ 651j BGB). Daher können wir für erbrachte oder noch zu
erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des
Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls
der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz
je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Weitere Mehrkosten
fallen Ihnen zur Last.
Rücktritt und Kündigung durch den Kursveranstalter:
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann der
Kursveranstalter bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn den
Sprachkurs absagen. Der Kursteilnehmer erhält den eingezahlten
Kurspreis unverzüglich zurück; ein weitergehender Anspruch des
Kursteilnehmers besteht nicht. Insbesondere haftet der
Veranstalter nicht für evtl. Stornogebühren für
Vor-/Nachprogramme, die bei anderen Leistungsträgern oder
Veranstaltern gebucht worden sind.
Mitwirkungspflicht:
Der Teilnehmer ist verpflichtet, uns im Falle einer Leistungsstörung
unverzüglich zu informieren und daran mitzuwirken, dass der
entstandene Schaden so gering wie möglich gehalten wird. Ansprüche
des Teilnehmers entfallen nur dann nicht, wenn die Rüge bzw.
Mitwirkung schuldlos unterbleibt. Sollte die Abhilfe ungenügend
ausfallen, muss Ihre Beschwerde innerhalb eines Monats nach Ende
der Reise uns gegenüber geltend gemacht werden. Nach Ablauf der
Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er
ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist.
Wichtige Dokumente:
Für die Einreise nach Großbritannien ist ein EU-Reisepass,
Personalausweis oder Kinderausweis notwendig. Reisende ohne gültige
EU-Reisedokumente müssen sich bitte selbst über die für sie gültigen
Reisebedingungen informieren.
Änderungen:
Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach
Vertragsabschluss eingetreten ist und den der Englischen
Freundeskreis e.V. nicht zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß
durchgeführt werden, so ist der Englischen Freundeskreis e.V.
berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung
zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich
und für den Reisenden zumutbar ist sowie den Gesamtzuschnitt
der Reise nicht beeinträchtigt.
Versicherung:
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung. Mit der
Anmeldebestätigung erhalten Sie ebenfalls einen
Reiseversicherungsvorschlag der ‘Europäischen
Reiseversicherung AG’. Jeder Teilnehmer ist während der Reise
selbst für sein Reisegepäck und andere persönliche Wertsachen
verantwortlich.
Nicht im Reisepreis enthalten sind:
• Verpflegung während der An- und Abreise bis bzw. von der
Gastfamilie
• Kosten für Nahverkehrsmittel am Kursort (ca. €25 pro
Woche)
• Reiseversicherung
• nicht im Programm beschriebene Sonderwünsche, z.B. Reiten,
Windsurfen und zusätzliche Ausflüge
Veranstalter:
Österreichisch-Britischer Freundeskreis e.V. Telefon: 06588 /
20 151
5090 Lofer 36, Fax: 06588 / 8217
Ansprechpartner: Doris Leitinger E-Mail: info@austria-england.com
Vereinsregister Amtsgericht Salzburg Sbg.-Vr-15/2002 Website:
www.austria-england.com
Bankverbindung: Österreichisch-Britischer Freundeskreis e.V.,
Bank Austria, Postplatz 1, 5700 Zell am See, BLZ: 12 000
Kontonummer: 504-915586/00
Partnerschule:
Oxford College of English Ltd. (Hauptsitz), 14 Shakespeare Road,
Northampton NN1 3QP, England
Registriert bei Companies House England, Nr. 2194673
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